Aufgrabungen und Bordsteinabsenkung
Jede Aufgrabung einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf der Genehmigung durch die Stadt Arnsberg, Fachdienst 4.7 Straßen und Brücken.
Der Antrag auf eine Aufgrabungsgenehmigung ist grundsätzlich durch den Eigentümer oder Betreiber der Leitungen oder Bauwerke, deren Herstellung, Veränderung, Reparatur oder Beseitigung die Aufgrabung der Verkehrsfläche erforderlich macht, zu stellen.
Als Leitfaden für die Vorgehensweise bei Aufgrabungsarbeiten im Bereich öffentlicher Straßen, Wege und Plätze ist die Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Arnsberg verbindlich gültig. Die Erteilung einer Aufgrabungsgenehmigung ersetzt nicht das Einholen weiterer erforderlicher Genehmigungen, Zustimmungen oder verkehrsrechtlicher Anordnungen. Diese sind gesondert einzuholen.
Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Arnsberg
Bordsteinabsenkung
Eine Bordsteinabsenkung ist die Anpassung des Bordsteines und der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen) innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche für eine geplante Zufahrt. Das kann eine Absenkung oder auch die Beseitigung einer vorhandenen Absenkung sein.
Sie bedarf der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers. Für die meisten Straßen im Stadtgebiet ist dies die Stadt Arnsberg.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie eine Bordsteinabsenkung benötigen, müssen Sie nach erfolgter Genehmigung ein Fachunternehmen mit der Ausführung beauftragen. Folgende Fragen von Grundstückseigentümern werden oft gestellt.
Wer trägt die Kosten einer Bordsteinabsenkung?
Die Regelung ist recht einfach: Die Kosten für eine Bordsteinabsenkung trägt immer der Antragsteller, in der Regel der Grundstückeigentümer.
Können die Kosten einer Bordsteinabsenkung abweichen?
Es ist möglich, dass die Kosten höher ausfallen als üblich. Bei der Kostenermittlung sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- Länge der Bordsteinkante und deren Absenkung
- Beschaffenheit der Umgebung
Haben Sie noch Fragen?
Selbstverständlich sind Ihre Ansprechpartner auch gerne persönlich für Sie da: