Abwassergebühren

Die Abwasserkanäle liegen im Verborgenen, tief unter uns – unsichtbar und dabei immens wichtig für die Funktionsfähigkeit unserer Stadt. Wir planen, bauen und unterhalten die städtische Kanalisation in Arnsberg, bestehend aus einem 510 km langen Netz aus Abwasserkanälen mit 13.000 Schächten. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Abwassergebühren.

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Zusammensetzung Abwassergebühren

Die Abwassergebühr setzt sich aus der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr zusammen.

Die Schmutzwassergebühr errechnet sich aus a. der Grundgebühr und b. aus dem Frischwasserverbrauch, der über die Zählerablesung festgestellt wird. Die Niederschlagswassergebühr wird nach den versiegelten Flächen, d.h. der bebauten bzw. überbauten oder befestigten Grundstücksfläche, von der das von Niederschlägen stammende Wasser in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet wird, berechnet.

Kommunalabgabengesetz für das Land NRW

Gebührenübersicht

Hier finden Sie die Grundgebühr für Schmutzwasser – aufgelistet nach dem Nenndurchfluss der verschiedenen Wasserzähler sowie die leistungsabhängigen Abwassergebühren.

Grundgebühr für Schmutzwasser

Größe / Qn

m³ / h

Jahresgebühr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023*

Jahresgebühr ab 01.01.2024**

2,5

5

41,99 €

41,72 €

6

12

100,79 €

100,14 €

10

20

167,98 €

166,90 €

15

30

251,97 €

250,35 €

40

80

671,92 €

667,60 €

60

120

1.007,88 €

1.001,40 €

über 60

über 120

1.679,79 €

1.668,99 €

**3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 08.12.2023 gültig ab 01.01.2024.

*2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 16.12.2022 gültig bis 31.12.2023.

Leistungsabhängige Abwassergebühren

 

Verbrauchsgebühr ab 01.01. bis 31.12.2023*

Jahresgebühr ab dem 01.01.2023*

Verbrauchssgebühr ab dem 01.01.2024**

Schmutzwasser Leistungsgebühr

Bei Nicht-Ruhrverbandsmitgliedern

2,77 € / m³

2,95 € / m³

 

Bei Ruhrverbandsmitgliedern x1

1,27 € / m³

1,34 € / m³

Niederschlagswasser

Für alle Einleiter von Regenwasser über kanalwirksame Flächen

0,78 € / m²

0,78 € / m²

 

Kanalwirksam verlegtes Drain-, Sicker- oder Porenpflaster

0,39 € / m²

0,39 € / m²

 

Öffentliche befestigte kanalabflusswirksame Flächen

0,89 € / m²

0,89 € / m²

Entsorgungsgebühr

Pro Bewohner mit Hauptwohnsitz, Objekte mit Grundstückskläranlagen und abflusslosen Gruben

66,00 €

66,00 €

 

Bei Betreibern von Grundstückskläranlagen, die durch Genehmigung der Unteren Wasserbehörde keine jährliche Entsorgung der Inhaltsstoffe durchzuführen haben,

ermäßigt sich die vorstehende Gebühr jährlich um 33,00 Euro pro Bewohner des Grundstücks

ermäßigt sich die vorstehende Gebühr jährlich um 33,00 Euro pro Bewohner des Grundstücks

Übersicht über die Veränderungen der Gebührensätze

 

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Schmutzwassergebühren

                     

Nicht-Ruhrverbandmitglieder (€ / m³)

2,99 €

2,99 €

3,07 €

3,07 €

3,07 €

2,92 €

2,92 €

2,80 €

2,71 €

2,77 €

2,95 €

Schmutzwasser Grundbebühr

                     

Zähler bis Q3:4 (QN 2,5) (Musterhaushalt)

29,77 €

31,35 €

49,76 €

50,58 €

48,93 €

48,30 €

47,54 €

46,64 €

41,95 €

41,99 €

41,72 €

Ruhrverbandsmitglieder (€ / m³)

1,44 €

1,44 €

1,49 €

1,52 €

1,52 €

1,38 €

1,43 €

1,32 €

1,26 €

1,27 €

1,34 €

Niederschlagswassergebühren

                     

Private Grundstücksflächen  (€ / m³)

0,82 €

0,82 €

0,90 €

0,90 €

0,90 €

0,87 €

0,87 €

0,83 €

0,75 €

0,78 €

0,78 €

**3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 08.12.2023 ab 01.01.2024.

*2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 16.12.2022 gültig bis 31.12.2023.

x1 Ruhrverbandsmitglieder müssen die anfallenden Klärkosten, die Abwasserreinigung direkt an den Ruhrverband zahlen. (Neben den Städten und Gemeinden / Kreisen können u.a. auch gewerbliche Unternehmen Ruhrverbandsmitglied sein, wenn die von diesen Betrieben eingeleitete Schmutzfracht über den vom Ruhrverband festgelegten Parametern liegt.)

Dachrinne an Hausdach zur Abführung von Niederschlagswasser

Versiegelte Flächen beeinflussen Abwassergebühren

Als abflusswirksam gelten alle bebauten und befestigten Flächen, von denen das Niederschlagswasser über Rohre – leitungs- oder nicht leitungsgebunden – in das öffentliche Kanalnetz der Stadt abgeleitet wird. Dazu zählen auch Dachflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden und nicht leitungsgebunden in den öffentlichen Kanal gelangt.

 

Wassermengen im Garten

Alle Informationen, rund um den Gartenwasserzähler, Pool- und Teichanlagen und Regenwassernutzungsanlagen finden Sie hier.

Ansprechpartner*innen

Haben Sie noch Fragen zum Thema Abwassergebühren? Ihr Ansprechpartner ist gerne auch persönlich für Sie da.

Ina Schmidt
Ina Schmidt Stadtentwässerung 02932 201-3498
Detlef Trompeter
Detlef Trompeter Stadtentwässerung 02932 201-3492

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