Vergebene Aufträge

  • § 20 Abs. 3 Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A)
    Wertgrenzen:
    - für beschränkte Ausschreibungen ab netto 25.000,- €
    - für freihändige Vergaben ab netto 15.000,- €
  • § 30 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO):
    - für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab netto 25.000,- €
  • Ex-post- Veröffentlichungen nach Duchführung:
    - einer öffentlichen Ausschreibung
    - einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
    - einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
    - einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren
    - einer europaweiten Ausschreibung im nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb
    - eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb

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