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Vergebene Aufträge
- § 20 Abs. 3 Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A)
Wertgrenzen:
- für beschränkte Ausschreibungen ab netto 25.000,- €
- für freihändige Vergaben ab netto 15.000,- € - § 30 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO):
- für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab netto 25.000,- € - Ex-post- Veröffentlichungen nach Duchführung:
- einer öffentlichen Ausschreibung
- einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
- einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
- einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren
- einer europaweiten Ausschreibung im nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb
- eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb