CO2-Kostenaufteilung

Ab dem 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten in Kraft. In Mietobjekten müssen nun die Kosten für Kohlendioxid, die durch Heizöl, Erdgas und andere Brennstoffe entstehen, zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Seit 2021 wird für das Heizen mit Öl oder Erdgas eine CO2-Abgabe fällig. Früher mussten Mieter diese Kosten allein tragen. Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) sorgt dafür, dass seit dem 1. Januar 2023 auch Vermieter an den CO2-Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen beteiligt sind – und zwar abhängig vom energetischen Zustand des vermieteten Objekts.

Unser Rechner bietet Ihnen eine erste Orientierung

Die Verteilung der Kosten für den Kohlendioxidausstoß zwischen Vermieter und Mieter hängt davon ab, wie viel Kohlendioxid das Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ausstößt. Mit unserem Rechner können Sie die angefallenen Kohlendioxidkosten für das Gebäude berechnen und aufteilen. Das Tool ordnet das Gebäude anhand des ermittelten Werts in ein Stufenmodell ein und bestimmt das maßgebliche Aufteilungsverhältnis.

Das sollten Sie wissen

Das sollten Sie wissen

  • Das Gesetz gilt nur für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärme­anschlüsse (z. B. Gasheizungen, Ölheizungen, Kohleheizungen, Fernwärme­heizungen).
  • Das Gesetz gilt nicht für strombetriebene Heizungen (z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen). Bei strombetriebenen Heizungen werden folglich keine CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.
  • Die Aufteilung der CO2-Kosten wird für die meisten Mieter und Vermieter erst ab dem Jahr 2024 relevant.
  • Betroffen sind diejenigen Kunden, die Erdgas, Fernwärme oder Wärmetechnik (Contracting) von uns beziehen. Detaillierte Informationen finden Sie im Folgenden:
  • Erdgas: Informationen für die Aufteilung der CO2-Kosten finden Sie auf Ihrer Erdgas-Rechnung.

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