Information zur Dezember-Soforthilfe bei Erdgas-Lieferungen gemäß § 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (ESWG)

Als Ihr Erdgaslieferant möchten wir, die Stadtwerke Arnsberg, Sie als unsere Kunden über Folgendes informieren:

Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Gas rechnen und planen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Erdgaskunden eine Dezember-Soforthilfe. Voraussichtlich im März 2023 wird diese Dezember-Soforthilfe dann durch eine Gaspreisbremse ergänzt.

Wer erhält die Soforthilfe?

  • Die Dezember-Soforthilfe erhalten fast alle Erdgas-Kunden der Stadtwerke Arnsberg.
  • Ausnahme - Keine Dezember-Soforthilfe erhalten nach dem ESWG folgende Kundengruppen:

    • Letztverbraucher für Entnahmestellen mit einer registrierenden Leistungsmessung (RLM-Kunde), an denen ein Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 Kilowattstunden entsteht,
    • Letztverbraucher für Entnahmestellen, soweit sie dort Erdgas für den kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen beziehen, oder
    • Letztverbraucher, die zugelassene Krankenhäuser sind.
    • Keine Geltung der Ausnahme - die obigen Kundengruppen erhalten dennoch Dezember- Soforthilfe, wenn sie:

      • als Wohnraumvermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft das Erdgas an der Entnahmestelle weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen
      • als spezifische soziale Einrichtungen
        • zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,
        • staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert sind oder
        • Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.

Wichtiger Hinweis:
Sind Sie RLM-Kunde mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh, müssen Sie uns bis  zum 31. Dezember 2022 in Textform (z.B. per E-Mail) darlegen, dass Sie den Entlastungsberechtigten angehören.

Andernfalls entfällt der Anspruch auf Dezember-Soforthilfe.

Wie hoch ist die Dezember-Soforthilfe?
Entlastungsbetrag für Standard-Lastprofilkunden – das sind im Wesentlichen Privathaushalte und kleine Unternehmen:

Für sie berechnet sich der Entlastungsbetrag aus der

  • Jahresverbrauchsmenge, die wir im September 2022 für Ihre Belieferung prognostiziert haben,
  • geteilt durch 12
  • multipliziert mit dem Arbeitspreis, der für Ihre Lieferung Stand 1. Dezember 2022 vereinbart ist zzgl. allen anderen Preiselementen, soweit diese nach dem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen.

Entlastungsbetrag für RLM-Kunden (Leistungsgemessene Kunden z.B. Industrie):
Die Berechnung erfolgt im Wesentlichen wie bei Standard-Lastprofilkunden. Allerdings ist anstelle der Prognosemenge aus September 2022 die für die Zeit November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 entnommene gemessene Menge anzusetzen.

Wie wird die Dezember-Soforthilfe abgewickelt?
Als Haushalts- und Kleingewerbekunde (Standard-Lastprofilkunden) erhalten Sie eine vorläufige Entlastung planmäßig noch im Dezember 2022, die mit dem exakt berechneten Entlastungsanspruch in der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet wird.

Bei RLM – Kunden wird der exakt berechnete Entlastungsanspruch mit der nächsten Verbrauchsabrechnung, in der der Dezember 2022 enthalten ist, verrechnet.

Bekommen wir die Abschläge von Ihnen überwiesen, brauchen Sie die im Dezember 2022 fällige Zahlung nicht überweisen. Sollten Sie dennoch eine Überweisung auslösen (z.B. Dauerauftrag) wird diese Zahlung und der Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.

Haben Sie uns eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt, werden wir die im Dezember 2022 fällige Abschlagszahlung nicht einziehen.

Weitere gesetzliche Hinweise:

Wir weisen darauf hin, dass

  • Energieeinsparungen einen kostenmindernden Nutzen haben
  • die Entlastung aus Mitteln des Bundes finanziert wird.

Unsere Erdgastarif

Profitieren Sie vom lokalen Erdgas Preis der Stadtwerke Arnsberg: Bei uns erhalten Sie in unserem Erdgastarif mehr als „einfach“ Erdgas. Wir liefern Ihnen saubere und sichere Energie zu einem günstigen Preis. Wir gehen voran und investieren in TÜV-zertifizierte weltweite Klimaschutzprojekte. Diese gleichen den CO2-Ausstoß aus, der durch das Verbrennen von Erdgas entsteht.

Hinweis zu Ökostrom- und Erdgas-Tarifen

Leider können wir Ihnen derzeit keine Produkte für Ökostrom und Erdgas anbieten. Wenn Sie gerne Kundin / Kunde bei uns werden möchten, können Sie sich gerne in unsere Liste eintragen. Wir werden Sie benachrichtigen, sobald uns wieder neue Mengen an Ökostrom und klimaneutralem Erdgas zu fairen Preisen zur Verfügung stehen. Wenn Sie bei Wiederverfügbarkeit eine Benachrichtigung erhalten möchten, dann können Sie sich über unser Formular dazu anmelden.

Benachrichtigung bei Wiederverfügbarkeit

Grüne gesunde Blätter weisen auf Klimaneutralität hin

100% klimaneutrales Erdgas beziehen

  1. Tarifrechner ausfüllen
  2. Erdgastarif wählen, der zu Ihnen passt
  3. Einfach online abschließen

Wir übernehmen für Sie den kompletten Wechselprozess und kümmern uns schnell und unkompliziert um Ihr Anliegen. Dafür wurden wir sogar mit dem Top-Lokalversorger Siegel ausgezeichnet! Profitieren Sie außerdem von unserem günstigen Erdgas Preis.

Weitere Wege zum Erdgastarif

Kundencenter
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Kommen Sie gerne persönlich in unseren Kundencentern in Neheim und Niedereimer vorbei

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Erhalten Sie Ihr individuelles Angebot per Mail. Schicken Sie uns dafür bitte Ihren Jahresverbrauch an kundenservice@stadtwerke-arnsberg.de

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Schicken Sie uns gerne ein Foto Ihrer letzten Jahresrechnung an 0170 8338183. Auf dieser Grundlage erhalten Sie Ihr individuelles Angebot zurück.

Familie beim Frühstück im Bett

Checkliste für Ihren Wechsel

Wenn Sie Ihre Unterlagen bereithalten, steht einem Wechsel zu den Stadtwerken Arnsberg nichts mehr im Weg. Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, damit Sie beim Kontakt mit unseren Kundenberatern alle wichtigen Informationen parat haben. Dies hilft uns den Auftrag schnellstmöglich entgegenzunehmen und vermeidet unnötige Nachfragen beim Gastarif-Wechsel.

Damit können wir Ihre Vertragsunterlagen dann schnell für Sie vorbereiten. Anschließend kümmern wir uns um den reibungslosen Wechsel und kündigen ggf. Ihren Altvertrag, damit Sie schnell von unserem günstigen Erdgas Preis profitieren.

Wir benötigen

  1. Ihre vollständigen Namen und Anschrift
  2. Den Namen des derzeitigen Anbieters
  3. Den gewünschten Wechseltermin
  4. Ein Foto von Ihrem Zähler und ein Foto von Ihrer Jahresrechnung

Zuverlässige Öko- Energie für Ihr Unternehmen

Sie suchen nach einem passenden Öko Strom- und Erdgastarif für Ihr Gewerbe?

Egal ob Einzelhandel, Praxis, Kanzlei oder Handwerksbetrieb mit unseren speziell auf Gewerbekunden zugeschnittenen Produkten sind Sie rundum gut versorgt!

So individuell wie Unternehmen sind auch unsere speziellen Produkte für Geschäftskunden. Aus diesem Grund beraten wir Sie gerne persönlich zu unseren Strom-, Erdgas und vielfältigen Dienstleistungsprodukten.

Haben Sie noch Fragen?

Kein Problem. Melden Sie sich gerne persönlich bei uns!

Nicole Bader
Nicole Bader Kundenservice Strom & Gas 02932 201-3600
Michael Tiemann
Michael Tiemann Kundenservice Strom & Gas 02932 201-3600

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