Wasser- und Entwässerungsanschluss anmelden

 

ACHTUNG AKTUELL NUR TELEFONISCH ERREICHBAR - MAIL EMPFANG NICHT MÖGLICH!

Selbstverständlich unterstützen wir Sie als Bauherr in Arnsberg bei der Beantragung Ihres Wasseranschlusses. Einher geht auch die Anbindung der Entwässerung. Bevor ein Grundstück an das städtische Wasser- und Kanalnetz angeschlossen werden kann, müssen Sie bei den Stadtwerken Arnsberg einen Wasser- und Entwässerungsantrag stellen.

Anträge und Infos

Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie diesen unterschrieben an uns zurück. Bitte fügen Sie dem Antrag für den Wasseranschluss den Lage- und Grundrissplan Ihres Bauvorhabens bei, dem Antrag für den Entwässerungsanschluss bitte den Entwässerungsplan.

Informationen zur Lage und Verlegung vorhandener Versorgungsleitungen finden Sie auf unserer Unterseite zum Thema Planauskunft.

Ihre Ansprechpartnerin für den Wasseranschluss

Sabine Oberst
Sabine Oberst Wasserversorgung 02932 201-3212

Ihr Ansprechpartner für den Kanalanschluss

Joachim Buchholzki
Joachim Buchholzki Stadtentwässerung 02932 201-3483

FAQ Wasser- und Entwässerungsanschluss

Welche Kosten fallen für mich an?

Einmaliger Beitrag

Für den Kanal- und Wasseranschluss (Herstellung/Erweiterung) wird ein einmaligzu zahlender Beitrag in Rechnung gestellt.
Kanalanschluss: 1,79 Euro je m2 Grundstücksfläche (Mehrwertsteuerfrei). Bei Teilanschlüssen halbiert sich der Beitrag.
Wasseranschluss: 0,92 Euro je m2 Grundstücksfläche. (plus 7 % MwSt.)

Veranlagungsfaktoren für die Grundstücksfläche: Ein- und zweigeschossige Bebauungsmöglichkeit: 100 %. Dreigeschossige Bebauungsmöglichkeit: 125 % usw. Bei Grundstücken in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten erhöht sich der Veranlagungs-faktor jeweils um 30 Prozentpunkte.

Kosten Kanalanschluss: Die Stadtwerke Arnsberg verlegen den Kanalanschluss bis zur Grundstücksgrenze
(öffentlicher Bereich). Kosten fallen nicht an.

Kosten Wasseranschluss: Hausanschluss-Länge: 0 bis 5 Meter 2.200,00 Euro netto (2.354,00 Euro brutto*)
Ab dem 5. Meter wird zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 120,00 Euro (128,40 Euro brutto*) pro lfd. Meter Hausanschlusslänge erhoben.

*) Im Bruttobetrag sind 7 % MwSt. enthalten.

Wenn Eigenleistung gewünscht ist: Für die Erstellung des Rohrleitungsgrabens auf dem privaten Grundstück sowie für die ordnungsgemäße Verfüllung schreiben wir Ihnen 20,- Euro netto (21,40 Euro brutto) je Meter gut.

Die Kosten gelten nicht für den Bereich Holzen!

Die Rechnung zum derzeit gültigen Tarif erhalten Sie nach Fertigstellung des Hausanschlusses.

Worauf muss ich bei einem Kanalanschluss achten?

Ist das zu bebauende Grundstück bereits an das städtische Kanalnetz angeschlossen, erhalten Sie von den Stadtwerken alle hierzu verfügbaren und notwendigen Auskünfte.

Sollte für Ihr Grundstück noch kein Kanalhausanschluss (Grundstücksanschlussleitung) vorhanden sein, wird Ihnen dieser von den Stadtwerken Arnsberg zeitnah und in enger Abstimmung mit Ihrer Bauzeitplanung zur Verfügung gestellt. Da die Grundstücksanschlussleitung, das heißt die Abwasserleitung vom öffentlichen Kanal in der Straße bis zur privaten Grundstücksgrenze, zum städtischen Kanalnetz gehört, fallen für Sie keine zusätzlichen Herstellungskosten an.

Übrigens: Auch bei umfangreichen Umbaumaßnahmen oder einem Anbau an bestehenden Gebäuden, bei denen neue, erdverlegte Entwässerungsleitungen errichtet werden sollen, müssen Sie einen Antrag für den Kanal - und den Wasseranschluss stellen.

Weitere Informationen zur Grundstücksentwässerung finden Sie hier.

Worauf muss ich bei einem Wasseranschluss achten?
  • Ihr Hausanschluss wird einschließlich der Erdarbeiten von den Stadtwerken betriebsfertig hergestellt.
  • Die Hauseinführung erfolgt ausschließlich durch eine Mehrspartenhauseinführung (MSHE), die von den örtlichen Versorgern gemeinsam verwendet wird. Infoblatt für Bauherren.

  • Hausanschlussleitungen dürfen nicht überbaut, überpflanzt oder in irgendeiner Weise überdeckt werden.

Wir verlegen Ihren Wasseranschluss auf Grundlage der allgemeinen Lieferbedingungen der „Satzung der Stadt Arnsberg über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser“ (Wasserversorgungssatzung) und der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) sowie der „Ergänzend Bestimmungen der Stadtwerke Arnsberg GmbH zu den allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

Was ist zu tun, wenn Sie eine Eigengewinnungsanlage errichten möchten?

Sie müssen vorab die Stadtwerke Arnsberg informieren und eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Trinkwasser beantragen.

Welches Fachunternehmen soll ich beauftragen?

Die Installation der haustechnischen Versorgungsanlage muss von einem zugelassenen Fachunternehmen Ihrer Wahl erfolgen. In unserem Installateurverzeichnis haben wir die zugelassenen örtlichen Unternehmen für Sie aufgelistet.

Wasserinstallateure im HSK

Das Verzeichnis der zugelassenen Wasserinstallateure im HSK wird im Rotationsverfahren, derzeit von der Stadt Marsberg, geführt.
Das Wasserinstallateurverzeichnis des Wasserinstallateurausschusses Hochsauerlandkreis finden Sie hier:

https://www.marsberg.de/seite-762-0.html

Was muss ich beachten, wenn ich in Holzen bauen möchte?

Holzen, Oelinghauser Heide, Retringen, Deinstrop, Wettmarsen, Kirchlinde und Ainkhausen werden vom Wasserbeschaffungsverband Arnsberg-Holzen mit Trinkwasser versorgt. Der Wasserbeschaffungsverband Arnsberg-Holzen hat hierfür eigene Antragsformulare, Lieferbedingungen und Entgelte. Die komplette Bearbeitung der Anträge sowie die Herstellung des Hausanschlusses erfolgt durch die Stadtwerke Arnsberg.

Schön Sie zu sehen!
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