Wasserzähler: Zählerstand und -wechsel
Um eine detaillierte Jahresabrechnung von Ihrem Wasserverbrauch erstellen zu können, benötigen wir den aktuellen Stand Ihres Wasserzählers am Hausanschluss – nicht den des Wohnungszählers.
Einmal im Jahr schalten wir dafür von Anfang Dezember bis Anfang Januar einen Meldezeitraum für Sie frei.
Zählerstand online übermitteln vom 06.12.2024 bis einschließlich 05.01.2025 über unsere Homepage.
Beispielabbildung
1. Zählernummer | 2. Zählerstand
Mit Meldung Ihrer Zählerstände stimmen Sie gleichzeitig der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzerklärung zu.
Die Ablesekarten werden immer an den Eigentümer versendet, das Ablesen des Wasserzählers ist bei Mehrfamilienhäusern in der Regel die Aufgabe des Eigentümers. Gleiches gilt für selbst genutzte Einfamilienhäuser. Wasserzähler in vermieteten Einfamilienhäusern werden in der Regel direkt durch die Mieter abgelesen oder von dem Eigentümer selbst.
Zählerstandsmeldungen, die nach dem dafür freigeschalteten Zeitraum eingehen, können wir leider nicht mehr berücksichtigen. Die Zählerstände werden in diesen Fällen auf Basis Ihrer Verbräuche aus den Vorjahren geschätzt.
Wechsel Wasserzähler
Laut Eichgesetz muss ein Wasserzähler alle sechs Jahre gewechselt werden. Der Wechsel wird von uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen turnusmäßig und kostenfrei durchgeführt.
Abmeldung wegen Eigentümerwechsel
Bei einem Eigentümerwechsel geben Sie uns bitte den Zählerstand zum genauen Zeitpunkt des Wechsels an, damit wir die Abrechnung zeitnah erstellen können. Den Wechsel können Sie über unser Onlineformular vornehmen, oder uns das unten aufgeführte PDF ausgefüllt per Post zuschicken.
Haben Sie noch Fragen zur Verbrauchsabrechnung?
Ihre Ansprechpartnerinnen sind gerne auch persönlich für Sie da!