Ultraschallwasserzähler

Um unseren Service weiter zu verbessern und den Trinkwasserverbrauch unserer Kundinnen und Kunden sicher messen zukönnen, installieren wir seit 2015 moderne Ultraschall-Kaltwasserzähler mit Funkauslesung.

Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um den Ultraschallwasserzähler auf einem Blick

Warum kommt der neue Ultraschallzähler zum Einsatz?

Neben wesentlichen technischen Vorteilen, bietet der Ultraschallzähler auch eine höhere Wirtschaftlichkeit. Es handelt sich um einen elektronischen Zähler, der im Gegensatz zu herkömmlichen mechanischen Zählern nahezu verschleißfrei arbeitet. Während seiner gesamten Lebensdauer registriert er absolut zuverlässig den aktuellen Wasserverbrauch, selbst bei ganz niedrigen Durchflüssen. Die Langlebigkeit des Wasserzählers, sowie die minimalen Betriebskosten, stellen langfristig gesehen die beste und wirtschaftlichste Lösung dar. Davon profitieren vor allem Sie, als unsere Kundinnen und Kunden.

Was verändert sich mit dem neuen Zählertyp?

Ultraschallzähler können wegen ihres elektronischen Messprinzips (keine bewegten Teile), entsprechend den Eichvorschriften, voraussichtlich bis zu 15 Jahre im Einsatz bleiben. Der zur Zeit installierte Wasserzähler ist nur für 6 Jahre geeicht.

Für die Jahresverbrauchsabrechnung wird der neue Zähler zukünftig stichtagsgenau zum 31.12. mittels Funk durch die Stadtwerke ausgelesen (–>Hochrechnungen bzw. Schätzungen von Jahresmengen, wie in der Vergangenheit, entfallen). Sie selbst brauchen sich um die Ablesung und Übermittlung des Zählerstandes nicht mehr kümmern.

Behalte ich selber die Kontrolle über meinen Trinkwasserverbrauch?

Auch der neue Ultraschallzähler zeigt Ihnen Ihren aktuellen Zählerstand an, so dass Sie stets Ihr aktuelles Verbrauchsverhalten im Blick behalten können. Darüber hinaus signalisiert er Ihnen mögliche Undichtigkeiten in Ihrer Hausinstallation z.B. laufende Toilettenspülkästen (-> Anzeige „LEAK“ (= Leck) im Display, wenn über 24 Stunden das Wasser im Zähler nicht für mindestens eine Stunde lang stillgestanden hat).

Wann werden die Zähler per Funk ausgelesen?

Die Ultraschall-Kaltwasserzähler mit Funkauslesung werden zu den folgenden Zeitpunkten und in folgenden Fällen ausgelesen:

a. zum 31.12. eines jeden Jahres zur Feststellung des Jahresverbrauchs. Die Ablesung erfolgt in der ersten bis dritten Kalenderwoche des Folgejahres.
b. bei einem Eigentümerwechsel oder auf Wunsch des Eigentümers.
c. unterjährige Auslesungen erfolgen ausschließlich anlass- und bedarfsbezogen zur Wasserverlust- und Rohrnetzanalyse.

Wie sieht es mit dem Schutz meiner Daten aus?

In einem elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul dürfen nur Daten gespeichert und verarbeitet werden, die zur Erfüllung der Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtung erforderlich sind.

Die gespeicherten Daten dürfen nur ausgelesen werden:

a. zur jährlichen Abrechnung oder Zwischenablesungen des Wasserverbrauchs und
b. anlassbezogen, soweit dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungseinrichtung und zur Aufklärung von Störungen im Wasserversorgungsnetz erforderlich ist.

Wie erfolgt die Übertragung der Daten?

Die Ultraschallzähler entsprechen allen einschlägigen nationalen und internationalen Vorschriften und Normen für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMV). Die Sendeleistung des Ultraschallzählers ist, verglichen mit den meisten heute in Haushalten zu findenden Geräten, wie z.B. Mobilfunk, Rundfunk und Fernsehen, schnurlose Telefone (DECT), Wireless LAN (WLAN) und Bluetooth, deutlich geringer.

Alle datenschutzrechtlichen Vorgaben werden selbstverständlich weiterhin beachtet und eingehalten. Die Funkauslesung der Daten erfolgt verschlüsselt und kann ausschließlich von Mitarbeitern der Stadtwerke Arnsberg vorgenommen werden. Der Ultraschallzähler selbst kann keine Daten empfangen und ist damit manipulationssicher.

Wieso ist der Ultraschallzähler so langlebig?

Der Ultraschallzähler enthält keine beweglichen Teile und ist deshalb widerstandsfähig gegen Verschleiß. Er ist vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW e.V.) zertifiziert (W 421, W 270 und BGA KTW).

Erhöhen sich durch die neuen Ultraschallzähler die Kosten?

Nein, im Gegenteil. Der Einsatz der neuen Ultraschallzähler sorgt langfristig für Betriebskostenvorteile, die die höheren Anschaffungskosten im Vergleich zu herkömmlichen Zählern mehr als auffangen.

Auf Grundlage der EU Datenschutzgrundverordnung (Art. 21 DSGVOÖ) haben Sie die Möglichkeit dem Einbau des Ultraschallwasserzähler mit Funkauslesung zu widersprechen

Hierzu senden Sie Ihren Widerspruch gegen den Einbau des Ultraschallwasserzählers mit Funkauslesung innerhalb zwei Wochen nach Erhalt Ihres Schreibens schriftlich an die Stadtwerken Arnsberg GmbH, Zählermanagement, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg oder per Mail an zaehlermanagement@stadtwerke-arnsberg.de oder per Fax 02932 201-773205.

Bekomme ich auch ohne Ultraschall-Wasserzähler mit Funkauslesung weiterhin Wasser?

Ja, selbstverständlich!

Wir würden dann einen herkömmlichen Wasserzähler einbauen, den Sie dann jedoch weiterhin ablesen und den Stadtwerken Arnsberg diesen Zählerstand regelmäßig übermitteln müssen. Eine Ablesekarte, so wie Sie diese bisher von uns kennen, wird es nicht mehr geben.

Haben Sie Fragen?

Kein Problem. Melden Sie sich gerne persönlich bei uns!

Thomas Kroll
Thomas Kroll Geschäftsbereichsleiter Wasserversorgung 02932 201-3200

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