Arnsberg: Ersatzneubau Marienbrücke
06.05.2024
Zeitplan
Zeitpunkt |
Maßnahme |
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2023 |
Teilsperrung aufgrund der durch Gutachten bewerteten Bauschäden Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 wurden vom Kämmerer kurzfristig Mittel für Planung bereitgestellt. erste Anmeldung bei der Bezirksregierung Arnsberg wegen Fördermittel nach „FöRiKomStra“ durchgeführt, Fördersatz in Höhe von 75 % veran-schlagt, entspricht 4,6 Mio. € |
2023 |
nach europaweiter Ausschreibung Beauftragung von „LP 1 Grundlagener-mittlung“ und „LP 2 Vorplanung“ für einen Ersatzneubau |
2023 |
Vorstellung der Maßnahme bei der Bezirksregierung im Rahmen der Einpla-nungsgespräche mit dem Ministerium |
2024 |
erstes Gespräch mit der Oberen Wasserbehörde und der Oberen Umweltbehörde |
2024 |
Erweiterung des Planungsauftrages um LP 3 Entwurfsplanung |
2024 |
Beauftragung der Umweltverträglichkeitsvorprüfung und der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Fertigstellung Ende 2024 |
2024 |
Weiterführung der Planung |
2025 |
Der Bereich der Umweltverträglichkeitsvorprüfung und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung wurde so groß festgelegt, dass die Versorgungs-träger und sonstige, die derzeit noch Leitungen an der Marienbrücke installiert haben, die Umlegung außerhalb der Marienbrücke planen, beantragen und nach Genehmigung auch baulich umsetzen müssen |
2025 |
weitere Planung europaweit ausschreiben und beauftragen nach der Abstimmung mit den Behörden |
2026 |
Start des Abbruches unter den gleichen Rahmenbedingun-gen/Einschränkungen wie Dinscheder Brücke, anschließend Beginn des Ersatzneubaues. |
- Gesamtkosten in Höhe von rd. 6,7 Mio. €
- Förderung nach„FöRiKomStra“ in Höhe von rd. 4,6 Mio. € erwartet
- Eigenanteil Stadt Arnsberg 2,1 Mio. €
09.04.2024
Mit Blick auf den erforderlichen Neubau der Marienbrücke erfolgen im nächsten Schritt nun Umweltuntersuchungen. Diese sind im Rahmen der Planung gesetzlich vorgegeben.
Konkret handelt es sich um eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung und eine FFHVerträglichkeitsvorprüfung.
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsvorprüfung sind verschiedene Schutzgüter zu untersuchen:
- Auswirkungen auf Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
- Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
- Auswirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, und Landschaft
- mögliche Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
Im Rahmen der Vorprüfung wird zunächst auf vorhandene Daten und Planungen zurückgegriffen. Erst wenn sich auf Grund der Datenlage möglich erhebliche Beeinträchtigungen ergeben können, ist die vertiefte Prüfung erforderlich.
Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden mögliche Auswirkungen auf das FFH und Naturschutzgebiet Ruhr untersucht. Die Ruhr ist im Stadtgebiet fast vollständig als FFHGebiet ausgewiesen. Im Rahmen der Voruntersuchungen werden mögliche Auswirkungen der Planung auf das FFH-Gebiet untersucht.
Besonderes Schutzziel beim FFH-Gebiet Ruhr ist z.B. der Erhalt der Unterwasservegetation und der Schutz der Vogelarten Eisvogel, Gänsesäger und Uferschwalbe. Hierbei handelt es sich um Vogelarten, die besonders gefährdet sind. Erst wenn im Rahmen der Vorprüfung mögliche Gefährdungen für die Schutzziele möglich sind, muss eine vertiefte FFH-Prüfung durchgeführt werden.
Im Rahmen einer Artenschutzprüfung erfolgt eine Brutvogelkartierung, Horst-, Quartier- und Höhlenbaumkartierung – diese ist für fast alle Bauvorhaben, insbesondere im Straßenbau,
erforderlich.
Zudem muss ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden, welcher ebenfalls für zahlreiche Bauvorhaben erforderlich ist. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden mögliche Eingriffe in den Naturhaushalt bewertet, die durch eine Baumaßnahme entstehen können. Falls Eingriffe vorliegen, müssen diese durch Ausgleichmaßnahmen kompensiert werden. Diese Maßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben.
Der Auftrag für diese umweltplanerischen Leistungen wurde Anfang März vergeben, sodass die erforderlichen Arbeiten nun in den kommenden Monaten, bis voraussichtlich Ende dieses Jahres, durchgeführt werden können.
Mit Abschluss der Vorplanungsphase sind dann weitere Abstimmungen mit den beteiligten Umweltbehörden und Versorgungsunternehmen notwendig. Denn an dem Brückenbauwerk hängen zahlreiche Versorgungsleitungen, unter anderem Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie Datenkabel, die vor dem Abriss noch umgelegt werden müssen.
Die weitere Zeitschiene der Gesamtmaßnahme hängt maßgeblich von den Ergebnissen der Umweltprüfungen ab. Parallel dazu wird an der weiteren Entwurfsplanung für den Brückenneubau gearbeitet.