Arnsberg: Ersatzneubau Marienbrücke
24.02.2026
Aktueller Verfahrensstand
- Derzeit erfolgen Teile der notwendigen Leitungsumlegungen der Thyssengas, Westnetz und Wasserversorgung im Bereich der Ufer- und Henzestraße, Diese Arbeiten sollen voraussichtlich im Juni / Juli abgeschlossen sein
- Erstellung der Genehmigungsplanung für den erforderlichen Düker-Neubau unter der Ruhr durch die Stadtwerke Arnsberg und Westnetz AG
- Die erforderlichen Dükerungen durch die Ruhr für die Leitungen der Wasserversorgung und der Wetsnetz können erst ab Mitte Oktober 2026 erfolgen, da Arbeiten im Ruhrvorland (FFH-Gebiet) nur zu bestimmten Zeiten zugelassen sind.
- Fertigstellung / Abgabe der Entwurfsplanung durch das Büro Ramboll Mitte März
Weiterer Verfahrensablauf
- Ab Mitte März 2026:
Mit fertiger Entwurfsplanung, Fertigstellung der Umwelttechnischen Planungen (Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan) - Hydraulische Berechnungen unter Berücksichtigung der aktuellen Ruhrquerschnitte und des geplanten Bauwerks
- Europaweite Ausschreibung und Vergabe der weiteren Planungsphasen (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe)
- Mitte Oktober 2026:
Durchführung der Ruhrdükerungen durch die Versorger - Mit Vorliegen der Genehmigung durch die Bez.Reg. Veröffentlichung der Ausschreibung der Bauleistung
- Frühjahr 2027:
Vergabe der Bauleistungen - Ab Oktober 2027:
möglicher Baubeginn mit Abbruch der Bestandsbrücke (hier sind zeitliche Einschränkungen durch den Naturschutz zu beachten) - voraussichtliche Bauzeit bis Ende 2029
- Reine Baukosten der Brücke ca. 5,5 Mio. €
Aktueller Stand der Entwurfsplanung zum 26.02.2026
Aktueller Stand der Entwurfsplanung

Bisheriger Verfahrensablauf
Januar
- weiteres Abstimmungsgespräch und OT mit Vertretern der Bez. Reg. zur Klärung der Forderung bzgl. Umsetzbarkeit einer alternativen Brückenvariante (Bogenbrücke ohne Pfeiler)
Februar
- Prüfung Machbarkeit und Stellungnahme seitens des beauftragten Planungsbüros Ramboll hinsichtlich der Umsetzbarkeit der alternativen Brückenvariante
März
- Ergebnisbericht zur Prüfung der alternativen Brückenvariante. Darstellung und Begründung zur Wahl der bevorzugten Brückenvariante (3-Feld Brücke mit zwei Pfeilern) seitens der Stadt Arnsberg und Beantragung der Zustimmung bei der Bez.Reg. Arnsberg
- Beauftragung für die Erstellung der Entwurfsplanung auf Basis einer 3 Feld-Brücke in Verbundbauweise.
Ab Juni
- Erstellung der Entwurfsplanung durch das Büro Ramboll
- Planung und Koordinierung der Leitungsumlegungen für die Erstellung der Leitungsfreiheit. Im Bereich des geplanten Brückenneubaus müssen alle vorhandenen Leitungen aus der Brücke entfernt und umgelegt werden. Hierzu wird u.a. ein Düker unter der Ruhr erstellt.
- Nachrechnung und Neubestimmung der aktuellen Wasserstände für die erforderlichen hydraulischen Nachweise der Brücke. Hintergrund: im Vergleich zu den bisher gültigen Hochwasserständen wurden im Verlauf des Jahres 2025 aktualisierte Abflusswerte für die Ruhr festgelegt. Diese berücksichtigen die Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen der letzten Jahre.
Januar
- erstes Abstimmungsgespräch mit der Oberen Wasserbehörde und der Oberen Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg
Februar
- Erweiterung des Planungsauftrages um LP 3 Entwurfsplanung
März
- Beauftragung der Umweltverträglichkeitsvorprüfung und der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
Juni
- Vorstellung des Vorplanungsberichtes mit Variantenauswahl zum Ersatzneubau den Vertretern der Bez. Reg.
August
- Durchführung der erforderlichen Baugrunduntersuchungen
- Koordinationsgespräch zur Umlegung der am Brückenbauwerk befindlichen Versorgungsleitungen
Oktober
- ergänzende Stellungnahme zur Variantenwahl und Beantragung der Zustimmung zur Vorzugsvariante
Mai
- Teilsperrung aufgrund der durch Gutachten bewerteten Bauschäden
- Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 wurden vom Kämmerer kurzfristig Mittel für Planung bereitgestellt.
- erste Anmeldung bei der Bezirksregierung Arnsberg wegen Fördermittel nach „FöRiKomStra“ durchgeführt, Fördersatz in Höhe von 75 % veranschlagt, entspricht 4,6 Mio. €
September
- nach europaweiter Ausschreibung Beauftragung von „LP 1 Grundlagenermittlung“ und „LP 2 Vorplanung“ für einen Ersatzneubau
Oktober
- Vorstellung der Maßnahme bei der Bezirksregierung im Rahmen der Einplanungsgespräche mit dem Ministerium
Weitere Informationen
Mit Blick auf den erforderlichen Neubau der Marienbrücke erfolgen im nächsten Schritt nun Umweltuntersuchungen. Diese sind im Rahmen der Planung gesetzlich vorgegeben.
Konkret handelt es sich um eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung und eine FFHVerträglichkeitsvorprüfung.
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsvorprüfung sind verschiedene Schutzgüter zu untersuchen:
- Auswirkungen auf Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
- Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
- Auswirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, und Landschaft
- mögliche Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
Im Rahmen der Vorprüfung wird zunächst auf vorhandene Daten und Planungen zurückgegriffen. Erst wenn sich auf Grund der Datenlage möglich erhebliche Beeinträchtigungen ergeben können, ist die vertiefte Prüfung erforderlich.
Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung werden mögliche Auswirkungen auf das FFH und Naturschutzgebiet Ruhr untersucht. Die Ruhr ist im Stadtgebiet fast vollständig als FFHGebiet ausgewiesen. Im Rahmen der Voruntersuchungen werden mögliche Auswirkungen der Planung auf das FFH-Gebiet untersucht.
Besonderes Schutzziel beim FFH-Gebiet Ruhr ist z.B. der Erhalt der Unterwasservegetation und der Schutz der Vogelarten Eisvogel, Gänsesäger und Uferschwalbe. Hierbei handelt es sich um Vogelarten, die besonders gefährdet sind. Erst wenn im Rahmen der Vorprüfung mögliche Gefährdungen für die Schutzziele möglich sind, muss eine vertiefte FFH-Prüfung durchgeführt werden.
Im Rahmen einer Artenschutzprüfung erfolgt eine Brutvogelkartierung, Horst-, Quartier- und Höhlenbaumkartierung – diese ist für fast alle Bauvorhaben, insbesondere im Straßenbau,
erforderlich.
Zudem muss ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden, welcher ebenfalls für zahlreiche Bauvorhaben erforderlich ist. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden mögliche Eingriffe in den Naturhaushalt bewertet, die durch eine Baumaßnahme entstehen können. Falls Eingriffe vorliegen, müssen diese durch Ausgleichmaßnahmen kompensiert werden. Diese Maßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben.
Der Auftrag für diese umweltplanerischen Leistungen wurde Anfang März vergeben, sodass die erforderlichen Arbeiten nun in den kommenden Monaten, bis voraussichtlich Ende dieses Jahres, durchgeführt werden können.
Mit Abschluss der Vorplanungsphase sind dann weitere Abstimmungen mit den beteiligten Umweltbehörden und Versorgungsunternehmen notwendig. Denn an dem Brückenbauwerk hängen zahlreiche Versorgungsleitungen, unter anderem Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie Datenkabel, die vor dem Abriss noch umgelegt werden müssen.
Die weitere Zeitschiene der Gesamtmaßnahme hängt maßgeblich von den Ergebnissen der Umweltprüfungen ab. Parallel dazu wird an der weiteren Entwurfsplanung für den Brückenneubau gearbeitet.
