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Straßenaufbrüche
Jede Aufgrabung einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf der Genehmigung durch die Stadtwerke Arnsberg, Straßen und Brücken, welche hierbei die Stadt Arnsberg als Straßenbaulastträger vertritt.
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Bordsteinabsenkung
Eine Anpassung des Bordsteines und der Nebenanlagen innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche bedarf der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers. Für die meisten Straßen im Stadtgebiet ist dies die Stadt Arnsberg.
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Wissenswertes
Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist die Grundvoraussetzung für eine florierende Wirtschaft und eine hohe Lebensqualität. Wissenswertes rund um den Straßen- und Brückenbau.
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