Tarife

Hier finden Sie die Grundgebühr für Schmutzwasser - aufgelistet nach dem Nenndurchfluss der verschiedenen Wasserzähler sowie die leistungsabhängigen Abwassergebühren:
Stand 01.01.2020
Größe/Qn | m³/h | Jahresgebühr |
---|---|---|
2,5 | 5 | 47,54 € |
6 | 12 | 114,10 € |
10 | 20 | 190,17 € |
15 | 30 | 285,26 € |
40 | 80 | 760,69 € |
60 | 120 | 1.141,04 € |
über 60 | über 120 | 1.901,73 € |
Leistungsabhängige Abwassergebühren
Schmutzwasser Leistungsgebühr, ab dem 01.01.2019 |
Bei Nicht-Ruhrverbandsmitgliedern | 2,92 € / m³ |
ab dem 01.01.2020 | Bei Ruhrverbandsmitgliedern* | 1,43 € / m³ |
Niederschlagswasser, ab dem 01.01.2019 |
Für alle Einleiter von Regenwasser über kanalwirksame Flächen | 0,87 € / m² |
ab dem 01.01.2019 | Kanalwirksam verlegtes Drain-, Sicker- oder Porenpflaster | 0,43 € / m² |
ab dem 01.01.2019 | Öffentliche befestigte kanalabflusswirksame Flächen | 0,90 € / m² |
Entsorgungsgebühr | Pro Bewohner mit Hauptwohnsitz, Objekte mit Grundstückskläranlagen und abflusslosen Gruben, ab 01.01.2017 |
64,00 €** |
*Ruhrverbandsmitglieder müssen die anfallenden Kosten direkt an den Ruhrverband zahlen. (Neben den Städten und Gemeinden / Kreisen können u.a. auch gewerbliche Unternehmen Ruhrverbandsmitglied sein, wenn die von diesen Betrieben eingeleitete Schmutzfracht über den vom Ruhrverband festgelegten Parametern liegt.)
**Bei Betreibern von Grundstückskläranlagen, die durch Genehmigung der Unteren Wasserbehörde keine jährliche Entsorgung der Inhaltsstoffe durchzuführen haben, ermäßigt sich die vorstehende Gebühr jährlich um 30,77 Euro pro Bewohner des Grundstücks.