Photovoltaik-Förderung für Bürger:innen Arnsbergs

Hinweis zum Förderantrag

Sehr geehrte Interessierte an der PV-Förderung,
aufgrund der hohen Nachfrage ist die Fördersumme schon jetzt unter den Antragstellenden verteilt.

Das ging wirklich schnell – wir danken vielmals für Ihr Interesse und freuen uns über ihren Beitrag zur Energiewende in Arnsberg.
Sollte es noch einmal eine Förderung für Photovoltaik in Arnsberg geben, werden wir wieder darüber informieren.

Selbstverständlich bietet die Verbraucherzentrale NRW auch weiterhin Beratungen für Solarstrom und weitere Themen an - informieren Sie sich gerne hier.

Viel Erfolg bei Ihrem Projekt.
Wir bitten von telefonischen Nachfragen abzusehen.

Bürger*innenförderung Photovoltaik – Mach mehr aus deinem Dach!

Möchten Sie zur Energiewende beitragen, eigenständig grünen Strom erzeugen und sich dabei noch eine Förderung durch die Stadt Arnsberg sichern?

Dann sind Sie hier goldrichtig – herzlich willkommen!

Ab dem 01. Februar 2023, 8:00 Uhr öffnet die Stadt Arnsberg einen Fördertopf in Höhe von € 100.000,- zur Unterstützung des Ausbaus Erneuerbarer Energien auf Wohngebäuden in der Stadt Arnsberg. Das Ziel der Förderung liegt in der Unterstützung von Arnsberger Bürgerinnen und Bürgern, die durch neue Photovoltaikanlagen kostengünstig eigenen Strom erzeugen wollen und dadurch einen aktiven Beitrag zur CO2-Reduktion innerhalb der Stadt Arnsberg leisten.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ’s und in unserer Förderbekanntmachung.

Der Förderantrag erscheint am 01.02.2023 um 08:00 Uhr auf dieser Seite unter den FAQ.

Zur Antragstellung werden vorerst keine weiteren Informationen benötigt. Sie haben ab Antragstellung sechs (6) Monate Zeit, um die benötigten Unterlagen nachzureichen.

Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie unten auf der Seite. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an pv@arnsberg.de. Diese E-Mail Adresse dient ausschließlich dem Zweck, Anfragen zum Thema Förderung zu beantworten und Anträge auf Förderung entgegenzunehmen.

FAQ

Wem dient die Förderung?

Privaten Antragstellenden mit dem Ziel der Neuerrichtung einer PV-Anlage auf einem privaten Wohngebäude.

Hier geht’s zur Förderbekanntmachung.

Wer darf die Förderung in Anspruch nehmen?

Privatpersonen und gemeinnützige Antragstellende, Genossenschaften und Stiftungen, die beabsichtigen eine Anlage auf oder an einem in ihrem Eigentum befindlichen Wohngebäude in der Stadt Arnsberg zu installieren.

Nur vollständige Förderanträge können berücksichtigt werden.

Was wird gefördert?

Die Förderung gilt für neu zu errichtende Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) bzw. stationäre Aufdachanlagen mit einer Mindestleistung von 4 kWp, sowie für eine marktübliche sog. Stecker- bzw. Balkon-PV Anlage bis 600 Watt Einzelleistung.

Darf ich mehrere PV-Anlagen fördern lassen?

Pro Grundstück ist nur eine PV-Anlage förderfähig.

Welche Nachweise muss ich erbringen, um meine Förderung ausgezahlt zu bekommen?
  • Kostennachweise durch Abschlussrechnungen
  • Nachweis über geleistete Zahlung an den Dienstleistenden (z.B. Kontoauszug)
  • Zertifikat der Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb bzw. Inbetriebnahmeprotokoll für Photovoltaikanlagen
Wer bzw. was ist von der Förderung ausgeschlossen?
  • Vorhaben, die vor dem 01.02.2023 oder vor Eingang des Bewilligungsbescheids in Auftrag gegeben wurden,
  • Erweiterungsmaßnahmen bestehender PV-Anlagen des gleichen Funktionsprinzips sowie Eigenanlagen / Selbstbauten,
  • Stationäre PV-Anlagen mit einem Investitionsrichtwert unter € 2500,-.
Wie hoch fällt die Förderung aus?

Photovoltaik auf Wohngebäuden wird einmalig pro kWp installierter Leistung mit € 100 gefördert. Maximal sind € 1.000,- Förderung möglich.

Stecker-PV wird einmalig mit € 150,- gefördert und darf nicht vor Beginn der Förderung, dem 01.02.2023, gekauft worden sein.

Insgesamt werden von der Stadt Arnsberg € 100.000,- zur Verfügung gestellt. Die Förderung wird eingestellt sobald alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Die Förderung muss online schriftlich beantragt werden. Anträge, die vor dem 01.02.2023, 08:00 Uhr gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Antragstellung erfolgt online auf den Seiten der Stadtwerke Arnsberg.

Wie läuft die Förderung ab?

A) Online-Antragsformular vollständig ausfüllen und bereits vorliegende Nachweise (siehe hierzu 5.1.2.) hochladen. Damit ist die Erfassung in der Datenbank abgeschlossen.

B) Ab diesem Zeitpunkt muss innerhalb von sechs Monaten ein Angebot eines Fachbetriebes zur Errichtung einer PV-Anlage sowie der Nachweis einer durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg durchgeführte Solarstromberatung (Terminvergabe siehe FAQ "Wie bekomme ich einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale NRW Arnsberg?") per E-Mail an pv@arnsberg.de geschickt werden (beide Nachweise nicht älter als 01.10.2022, bereits vorhandene Beratungsprotokolle bitte mit Datum der Mail des Beraters belegen. Sofern kein Datum vorhanden, bitte an den Berater wenden).

Wichtig: Für die Errichtung von Stecker-PV bzw. Balkon-Anlagen ist keine Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg notwendig. Weitere unten finden Sie jedoch Informationen der Verbraucherzentrale NRW zu Stecker-PV-Anlagen. Wir empfehlen diese zu lesen.

C) Die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt, sobald alle Unterlagen vorliegen (siehe hierzu 5.1.2).

D) Erst mit Vorliegen der Förderbescheinigung durch die Stadtwerke Arnsberg kann eine Auftragsvergabe zur Errichtung einer PV-Anlage erfolgen (siehe hierzu 5.1.2.).

E) Einreichung aller notwendigen Nachweise (siehe hierzu 5.1.3.).

F) Auszahlung der Fördergelder durch die Stadt Arnsberg nach Inbetriebnahme.

Wie bekomme ich einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg?

Die Beratung ist kostenfrei und wird ausschließlich als Videoberatung online oder als persönliche Beratung im Rathaus Neheim und Stadtlabor Arnsberg durchgeführt. Zusätzliche Beratungsaktionen sind geplant. Im Nachgang zur Beratung wird ein Ergebnisprotokoll per Email zugesandt.

Videoberatungen können direkt über folgenden Link gebucht werden:

www.verbraucherzentrale.nrw/termin-vereinbaren-68144

Sollten derzeit keine Plätze online buchbar sein, wenden Sie sich direkt an den Energielotsen unter 0211 / 33 996 555.

Für Terminanfragen zur persönlichen Beratung oder bei Nachfragen zur Videoberatung nutzen Sie bitte ausschließlich folgende Email-Adresse:

arnsberg.energie@verbraucherzentrale.nrw  

Alternativ steht der Energielotse der Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung. Sämtliche Kontaktdaten inkl. Hotline finden sich unter folgendem Link:

www.verbraucherzentrale.nrw/energielotse

Die Kapazitäten der Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg sind begrenzt, wir bitten daher um Ihre Rücksichtnahme, dass nicht alle Anliegen sofort bearbeitet werden können.

Online Vorträge zum Thema Photovoltaik und Balkon-PV finden sich unter:

www.verbraucherzentrale.nrw/e-seminare

Welche Unterlagen muss ich einreichen?
  • Eigentumsnachweis (Grundsteuerbescheid, Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
  • Angebot des ausführenden Fachbetriebes, nicht älter als 01.10.2022
  • Nachweis einer Solarstromberatung durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg, nicht älter als 01.10.2022
Welche Informationen benötige ich für die Beratung durch die Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg?

Zum Beratungstermin werden folgende Angaben benötigt:
- Länge + Breite von Gebäude, Gauben und Dachfenstern
- Neigungswinkel der Dachflächen
- durchschnittlicher Strom- und Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre

Die vorherige Zusendung der Unterlagen ist nicht erforderlich!

Sollte ich mich erst beraten lassen oder mir erst ein Angebot einholen?

Empfohlen wird vor der Beratung durch die Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg bereits ein bis zwei Angebote zur Errichtung einer PV-Anlage vorliegen zu haben. So ist der Berater in der Lage mit Ihnen die Angebote zu prüfen und zu vergleichen.

 

Was muss ich bei der Förderung für Stecker-PV sonst beachten?

Die Förderung für Stecker-PV (3.2) erfolgt im vereinfachten Verfahren: Dazu ist lediglich ein Kaufbeleg (nicht älter als 01.02.2023) sowie ein Nachweis der erforderlichen Anmeldung beim Netzbetreiber einzureichen (https://www.westnetz.de/de/einspeisen/steckerfertige-anlagen.html).

Für Steckersolaranlagen (Balkon-PV) ist eine Beratung durch die Verbraucherzentrale NRW nicht Fördervoraussetzung. Wir empfehlen jedoch vor der Anschaffung die zugehörige Informationsseite der Verbraucherzentrale NRW zu besuchen: www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/erneuerbare-energien

Beratungen zum Thema sind natürlich unter den o.g. Kontaktwegen möglich.

Online Vorträge zum Thema Photovoltaik und Balkon-PV finden sich unter
www.verbraucherzentrale.nrw/e-seminare

Wann endet die Förderung?

Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, schließt das Förderfenster. Sofern sich neue Fördermöglichkeiten ergeben, werden wir hierüber pressewirksam berichten.

Ihr Ansprechpartner

Haben Sie noch Fragen? Ihr Ansprechpartner ist gerne persönlich für Sie da.

Philipp Loerwald
Philipp Loerwald Zukunfts- und Strategiebüro Nachhaltigkeit Stadt Arnsberg 02932 201-1152 Tätigkeitsbereich:

Referat für nachhaltige Entwicklung
Stadt Arnsberg

Schön Sie zu sehen!
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