Mehrwertsteuersenkung
Ab dem 1. Juli 2020 sinkt die Mehrwertsteuer
Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.
Der Mehrwertsteuersatz für unsere Energielieferungen und Dienstleistungen sinkt von 19% auf 16%. Für unsere Trinkwasserlieferungen sinkt der Mehrwertsteuersatz von 7% auf 5%.
Die Senkung findet zum 01.07.2020 statt und ist zunächst bis zum 31.12.2020 befristet, danach liegt die Mehrwertsteuer plangemäß wieder bei 19% (Strom. Erdgas) bzw. 7% (Wasser).
Selbstverständlich profitieren unsere Kunden von der Senkung der Mehrwertsteuer, die Ersparnis wird voll an unsere Kunden durchgereicht.
Nein, Kunden müssen nicht aktiv werden. Die Umsatzsteuersenkung wird von uns vollständig weitergegeben und in der Jahresabschlussrechnung berücksichtigt. Die Kunden profitieren also in jedem Fall von der Ersparnis.
Leider nicht. Bis zum 30.06.2020 gilt der Mehrwertsteuersatz von 19%, bzw. 7%.
Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuersenkung bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist deshalb nicht notwendig. Die Abschlagszahlung ist eine über das Jahr verteilte Vorauszahlung für die Jahresrechnung und wird auf Basis des Verbrauches des letzten Jahres kalkuliert. In der Regel ist die Abschlagszahlung so kalkuliert, dass mit der Jahresrechnung nur geringe Nach- oder Rückzahlungen erforderlich werden. Natürlich können wir trotzdem gerne prüfen ob eine Senkung des Abschlages möglich ist. Bitte kontaktieren Sie hierzu unseren Kundenservice und teilen Sie uns hierzu Ihre aktuellen Zählerstände mit.
Nein, das ist nicht notwendig.
Für die Abwassergebührenbescheide fällt keine Mehrwertsteuer an.