Sondernutzungen

Wenn Sie eine unserer öffentlichen Flächen über den so genannten “Gemeingebrauch“  hinaus nutzen möchten, handelt es sich um eine Sondernutzung, für die Sie eine Genehmigung von uns benötigen. Verwenden Sie dazu bitte unseren Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Flächen!

Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise

  • das Aufstellen von Stühlen und Tischen zum Betrieb einer Außengastronomie,
  • das Aufstellen von Stellschildern, Werbetafeln, Warenauslagen und Warenständern
  • das Aufstellen von Infoständen, Verkaufsständen, Baubuden und Gerüsten
  • die Durchführung von Veranstaltungen
  • die Lagerung von Baumaterial

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag per Post zu. Fügen Sie nach Möglichkeit auch entsprechende Lagepläne und Skizzen bei.

Je nach Art der Sondernutzung benötigen wir ferner aussagefähige Fotos oder Prospekte. Aus diesen sollte ersichtlich sein, über welche Form, Gestaltung und Farbe die Gegenstände, Vorrichtungen, Auf- oder Anbauten verfügen, die Sie im öffentlichen Verkehrsraum errichten oder dort einbringen wollen.

Bitte beachten Sie, dass eine Sondernutzungserlaubnis nicht etwaige nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse sowie gegebenenfalls notwendige private Zustimmungen ersetzt!