Tarife

Abwassergebühren 2011
Die Grundgebühr für Schmutzwasser beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss von:
| Größe/Qn | m³/h | Jahresgebühr |
| 2,5 | 5 | 17,25 € |
| 6 | 12 | 41,40 € |
| 10 | 20 | 69,00 € |
| 15 | 30 | 103,50 € |
| 40 | 80 | 275,99 € |
| 60 | 120 | 413,99 € |
| über 60 | über 120 | 689,98 € |
| Leistungsabhängige Abwassergebühren | ||
| Schmutzwasser Leistungsgebühr |
bei Nicht-Ruhrverbandsmitgliedern | 2,97 € / m³ |
| bei Ruhrverbandsmitgliedern* | 1,39 € / m³ | |
| Niederschlagswasser | für alle Einleiter von Regenwasser über kanalwirksame Flächen | 0,86 € / m² |
| Entsorgungsgebühren | pro Bewohner mit Grundstückskläranlagen und abflusslosen Gruben |
72,00 €** |
*Ruhrverbandsmitglieder müssen die anfallenden Kosten direkt an den Ruhrverband zahlen. (Neben den Städten und Gemeinden / Kreisen können u.a. auch gewerbliche Unternehmen Ruhrverbandsmitglied sein, wenn die von diesen Betrieben eingeleitete Schmutzfracht über den vom Ruhrverband festgelegten Parametern liegt.)
**Bei Betreibern von Grundstückskläranlagen, die durch Genehmigung der Unteren Wasserbehörde keine jährliche Entsorgung der Inhaltsstoffe durchzuführen haben, ermäßigt sich die vorstehende Gebühr jährlich um 29,00 Euro pro Bewohner des Grundstücks.
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Arnsberg








