Rückstausicherung

Rückstauschutz
Schützen Sie Ihren Hobbykeller, Ihr Home-Office, Ihre Heizungsanlage, teuere Haushaltsgeräte, Räume und Sachwerte vor Rückstauwasser aus der Kanalisation!
„Hilfe, mein Keller steht unter Wasser!“ Dies ist nur eine von vielen Schreckensmeldungen, die immer wieder – vor allem nach starken Regenfällen – bei uns eingehen. Dabei ist es in den meisten Fällen relativ einfach, solche Schreckensszenarien im eigenen Haus zu verhindern.
Die technischen Regelwerke und die Abwassersatzung schreiben vor, dass alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene – das ist der höchste Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück – vor einem möglichen Rückstau durch automatisch arbeitende Vorkehrungen geschützt sein müssen. Das heißt: Der Einbau eines Rückstauschutzes ist Pflicht für alle Grundstückseigentümer.
Welcher Schutz für Ihr Haus der richtige ist, erfahren Sie bei Ihrem Installateur. Die Innung Heizung, Klima, Sanitär hilft Ihnen hier ebenfalls gerne weiter.
Als kostenloser Ratgeber steht Ihnen zum Download auch das RÜCKSTAU-HANDBUCH der Fa. Aqua-Bautechnik GmbH zur Verfügung, mit weiteren detaillierten Informationen zum Schutz von Gebäuden gegen den Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz.
Stadt haftet nicht bei Rückstau
Bei „sintflutartigen“ Regenfällen kann die öffentliche Kanalisation die Wassermassen nicht bewältigen. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Oberverwaltungs- und des Bundesverwaltungsgerichts müssen Städte nicht für Rückstauschäden haften, denn Hausbesitzer müssen laut DIN 12056 stets mit Rückstau rechnen.
Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob der Versicherungsschutz auch gewährt wird, wenn keine Rückstausicherung vorhanden ist.








