Dichtheitsprüfung

Am 31.12.2007 ist das neue Landeswassergesetz NRW (LWG) in Kraft getreten. Paragraph 61a verpflichtet alle Eigentümer von bebauten Grundstücken, unterirdisch verlegte Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen zu lassen.

Das gilt sowohl für die Leitungen auf neu bebauten Grundstücken als auch für Grundstücke, die seit vielen Jahren bebaut sind. Als Betreiber der öffentlichen Abwasseranlagen sind wir verpflichtet, die Bürger über den Inhalt des Gesetzes zu informieren und sie zu beraten. Das LWG hat den Schutz unserer Gewässer zum Ziel. Dazu gehören zum Beispiel Bäche, Flüsse und das Grundwasser. Sind Kanalleitungen undicht, kann Abwasser ins Grundwasser gelangen und es verschmutzen.
Auch sauberes Grundwasser kann bei einem entsprechend hohen Grundwasserstand durch undichte Leitungen ins Kanalsystem eindringen und an den Kläranlagen große Probleme verursachen.
Hier können Sie unseren Informationsflyer "Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen" als PDF-Datei herunterladen.
Weitere hilfreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den folgenden Seiten:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Suche nach Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen privater Haushalte
Dichtheitsprüfung Hochsauerlandkreis
Infofilm zur Dichtheitsprüfung
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Häufig gestellte Fragen zur Dichtheitsprüfung
Hier möchten wir allen Grundstückseigentümern eine Hilfestellung bei der Umsetzung des §61a LWG geben und häufig gestellte Fragen beantworten. mehr »








