Neue bundesweite Trinkwasserverordnung ab 01.11.2011
Die Novelle der Trinkwasser-Verordnung tritt am 01.11.2011 in Kraft. Eine der größten Änderungen betrifft die Überwachung der Warmwasseranlagen innerhalb der Trinkwasserinstallationen. In öffentlichen und gewerblich genutzten Einrichtungen sowie bei Haus- und Wohnungsvermietungen sind zukünftig durch den Betreiber Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen.
Diese Anlagen sind dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MKULNV) hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) als unabhängige Stelle zur Überprüfung der Untersuchungsstellen bestimmt. Zu der Untersuchung von Trinkwasser auf chemische sowie mikrobiologische Kenngrößen stellt das LANUV eine Liste von regelmäßig überprüften Untersuchungsstellen zur Verfügung. Das LANUV empfiehlt, für die Probenahme und Untersuchung von Trinkwasser nur die in diesem Verzeichnis gelisteten Untersuchungsstellen zu beauftragen.
Ausführliche Informationen zum Trinkwasser in Deutschland und zur neuen Trinkwasserverordnung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes Hochsauerlandkreis beantworten Ihnen gerne weitere Fragen zur neuen Trinkwasserverordnung. Die richtigen Ansprechpartner sowie umfangreiches Informationsmaterial finden Sie auf diesen Internetseiten: Gesundheitsamt Hochsauerlandkreis.








